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Studium und Krankenversicherung (Studentische Krankenversicherung)

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Studentische Krankenversicherung FAQ

FAQs: Studentische Krankenversicherung

Hier finden Sie die häufigsten Fragen, beantwortet von den Experten des AOK Studenten-Service. Wenn Ihre Fragen hier nicht beantwortet sind, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen weiter.
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Wie ist man als Student krankenversichert?   Merkblatt Studentische Krankenversicherung


Wie ist man als Student krankenversichert?

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Grundsätzlich sind drei Formen der gesetzlichen Krankenversicherung für Studierende möglich: die Familienversicherung, die Studentische Krankenversicherung und die Freiwillige Krankenversicherung.

Familienversicherung
(bis zum 25. Geburtstag)


Am günstigsten für Sie ist die Familienversicherung, denn hier sind Sie kostenfrei über Ihre Eltern mitversichert. Voraussetzung für eine Familienversicherung ist, dass Ihr regelmäßiges Einkommen bis zu Ihrem 25. Geburtstag monatlich den Betrag von 360,- Euro nicht übersteigt. Wird allerdings eine so genannte geringfügige Beschäftigung ausgeübt, verschiebt sich die Einkommensgrenze auf monatlich 400,- Euro. Die Altersgrenze verlängert sich um die Zeit des geleisteten Wehr- oder Ersatzdienstes, wenn sich das Studium direkt an das Abitur und den geleisteten Wehr- oder Ersatzdienst anschließt. Danach müssen Studierende sich selbst krankenversichern. Dafür gibt es die studentische Krankenversicherung.

Für verheiratete Studierende gilt:
Wenn beide Ehepartner Mitglieder in der studentischen Krankenversicherung sind, kann sich ein Partner beim anderen familienversichern und damit seine Beiträge sparen. Ist einer der Eheleute berufstätig und Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, dann kann sich der andere kostenlos mitversichern. Die Versicherung über den Ehepartner ist zeitlich unbegrenzt. Kinder von versicherten Studierenden sind ebenfalls kostenfrei familienversichert.

Studentische Krankenversicherung
(bis zum 30. Geburtstag oder 14. Fachsemester)


Wer regelmäßig ein Einkommen von monatlich mehr als 360,- Euro hat oder 25 Jahre und älter ist, kann unsere studentische Krankenversicherung nutzen. Wird allerdings eine sogenannte geringfügige Beschäftigung ausgeübt, verschiebt sich die Einkommensgrenze auf monatlich 400,- Euro. Die Beitragssätze für die studentische Krankenversicherung werden einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt.

Die Mitgliedschaft beginnt zu Semesterbeginn, frühestens mit dem Tag der Einschreibung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule und endet mit dem Semesterende, in das der 30. Geburtstag fällt, oder mit dem Ablauf des 14. Fachsemesters.

Freiwillige Weiterversicherung
(nach dem 30. Geburtstag oder ab 15. Fachsemester)

Wer aus der studentischen Krankenversicherung ausscheidet (30. Geburtstag/ Abschluss des 14. Fachsemesters), kann weiterhin Kunde der AOK bleiben. So bieten wir Ihnen die freiwillige Krankenversicherung für das so genannte Übergangssemester mit einem vergünstigten Beitrag. Wenn Sie danach in den Beruf einsteigen, können Sie sich ebenfalls bei uns zu guten Konditionen versichern. Sie zahlen als Arbeitnehmer Beiträge, die sich nur am Einkommen orientieren und nicht am Alter oder am Gesundheitszustand. Auch Referendare im Beamtenverhältnis, Selbstständige oder Freiberufler können nach Beendigung der studentischen Krankenversicherung weiter die AOK wählen. Zögern Sie nicht, und sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam die für Sie günstigsten Versicherungsmöglichkeiten finden.


Merkblatt Studentische Krankenversicherung

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Detaillierte Informationen zur Studentischen Krankenversicherung enthält auch das folgende Merkblatt:

Merkblatt zur Krankenversicherung (pdf. download ca. 90 kb)

   
 
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