Home Seite drucken Seite empfehlen Webmaster
 
  

Studentische Krankenversicherung

   
Studentische KrankenversicherungSorglos studieren

Über unser System der sozialen Sicherung sind Sie gegen die Risiken, die Ihre Existenz gefährden können, abgesichert - egal ob in Ihrem Studium oder beim Jobben.

   Inhalt
- Krankenversicherung
- Familienversicherung
- Studentische Krankenversicherung
- Beiträge
- Freiwillige Krankenversicherung
- Private Krankenversicherung
- Krankenversichert im Ausland
- Pflegeversicherung
- Renten- und Arbeitslosenversicherung
- Unfallversicherung
FAQ's zur Krankenversicherung  


Krankenversicherung

Up

In Deutschland besteht für alle Studierenden grundsätzlich Krankenversicherungspflicht, d.h. Sie müssen für die Immatrikulation an einer Hochschule die Versicherungsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenversicherung vorlegen. Ohne diesen Nachweis können Sie nicht anfangen zu studieren! Als angehender Student benötigen Sie also die Bescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse. Hier kann die Private nicht helfen - aber wir!

Während des Studiums gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, gesetzlich krankenversichert zu sein: entweder über die Familienversicherung, über eine spezielle studentische Krankenversicherung oder über eine freiwillige Krankenversicherung für Studierende. Welche Form der Krankenversicherung zum Tragen kommt, zeigt Ihnen das Beispiel von Sabine.

Familienversicherung

Up

Ein Beispiel: Sabine hat ihr Abitur in der Tasche und will mit dem Studium beginnen. Zunächst kann Sabine die kostenlose Familienversicherung nutzen. Das bedeutet, Studierende sind bei ihren Eltern ohne weitere Zahlungen mitversichert und erhalten sämtliche AOK-Leistungen. Voraussetzung für eine Familienversicherung ist, dass Ihr regelmäßiges Einkommen bis zu Ihrem 25. Geburtstag monatlich den Betrag von 360,- Euro nicht übersteigt. Wird allerdings eine sogenannte geringfügige Beschäftigung ausgeübt, verschiebt sich die Einkommensgrenze auf monatlich 400,- Euro. Ansonsten ist die kostengünstige studentische Krankenversicherung notwendig. Die Altersgrenze verlängert sich um die Zeit des geleisteten Wehr- oder Ersatzdienstes, wenn sich das Studium direkt an das Abitur und den geleisteten Wehr- oder Ersatzdienst anschließt. Wenn Sabine während ihres Studiums heiratet, kann sie sich über ihren gesetzlich krankenversicherten Ehepartner kostenlos familienversichern lassen. Die Versicherung über den Ehepartner ist zeitlich unbegrenzt.

Bei der Immatrikulation legen Sie einfach die Versicherungsbescheinigung vor. Die Hochschule meldet dann Ihrer AOK das Datum der Einschreibung. Wenn Sie den Studienort wechseln, muss erneut eine Versicherungsbescheinigung vorgelegt werden.

Übrigens:
Kinder von versicherten Studierenden sind ebenfalls automatisch kostenfrei familienversichert - im Gegensatz zu den privaten Krankenversicherungen.


Studentische Krankenversicherung

Up

Mit Sabines 25. Geburtstag endet auch ihre Familienversicherung. Jetzt kann sie als Studierende die günstige studentische Krankenversicherung bei ihrer AOK beantragen. Diese besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters - längstens bis Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Die Krankenversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen über die vorgenannte Höchstdauer hinaus verlängert werden bei:

Geburt eines Kindes und anschließender Betreuung.
Behinderung.
Erwerb der Zugangsvoraussetzungen zu einem Hochschulstudium über den Zweiten Bildungsweg.
längerer Erkrankung.
Mitarbeit in Hochschulgremien.
Ableistung von Wehr- oder Zivildienst.
Nichtzulassung im Auswahlverfahren der ZVS.
Betreuung behinderter Familienangehöriger.

Hinweis: Der Nachweis dieser Verlängerungsbestände ist durch geeignete Unterlagen zu führen.

Beiträge

Up

Der Beitrag für die studentische Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung wird vom Bundesministerium für Gesundheit einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich hoch festgelegt und beträgt für die

- monatliche Krankenversicherung 53,40 Euro
- monatliche Pflegeversicherung von 9,98 Euro bzw. 11,26 Euro (für Kinderlose ab 23 Jahren).


Freiwillige Krankenversicherung

Up

Endet Ihre studentische Krankenversicherung, weil Sie die Höchstgrenzen (30. Geburtstag oder Ende des 14. Fachsemesters) erreicht haben, bieten wir Ihnen an sich für maximal sechs Monate bei uns zu einem vergünstigten Beitrag freiwillig weiterzuversichern -  sofern Sie weiterhin eingeschrieben sind. Und auch danach können Sie sich zu guten Konditionen bei uns versichern. So zahlen Sie als Arbeitnehmer Beiträge, die sich nur am Einkommen orientieren und nicht am Alter oder Gesundheitszustand.  Selbstverständlich können Sie auch als Referendar im Beamtenverhältnis, Selbstständiger oder Freiberufler weiter die AOK wählen.

Private Krankenversicherung

Up

Sie können sich als Studierender von der Versicherungspflicht befreien lassen und sich beispielsweise privat versichern. Diese Entscheidung sollten Sie allerdings sorgfältig abwägen. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden. Sie gilt so lange Sie studieren. Die Vorteile einer Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung fallen dabei ebenso weg wie die Vergünstigungen der studentischen Krankenversicherung. Für Studierende, deren Eltern Beamte sind, entfallen z. B. die Beihilfeansprüche ab einem bestimmten Alter oder wenn das eigene Einkommen zu hoch ist. Sie müssen sich zu 100 Prozent privat versichern. Ihr eigener Beitrag steigt dann sprunghaft an - deutlich über den der gesetzlichen Krankenversicherung!

Überlegen ...
Sie also gut und treffen Sie Ihre Entscheidung. Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich einfach an den AOK Studenten-Service. Der hilft Ihnen weiter - ohne Wenn und Aber.


Krankenversichert im Ausland

Up


Bild Beim Baden mit einer Qualle zusammengestoßen, beim Skifahren Bekanntschaft mit der Tanne gemacht? - Schlimm genug. Wenigstens die Behandlungskosten sollten dann abgedeckt sein. Vor dem Urlaubsstart also am besten bei Ihrem AOK Studenten-Service die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder die provisorische Ersatzbescheinigung der AOKbesorgen. Sie gilt für verschiedene Länder. Mit ihm bekommen Sie von der jeweiligen nationalen Gesundheitsbehörde einen Krankenschein oder Entsprechendes und erhalten damit die gleichen Leistungen wie die Einwohner. Die meisten Behandlungen sind nur im Ausnahmefall kostenpflichtig. Die Kosten für Rücktransporte aus Krankheitsgründen darf die AOK per Gesetz leider nicht übernehmen.

Ganz wichtig:
Um sich im Urlaub rundum abzusichern, empfiehlt es sich, zusätzlich eine private Krankenversicherung abzuschließen. Damit reisen Sie sorgenfrei.

Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder die provisorische Ersatzbescheinigung erhalten Sie bei Ihrem AOK Studenten-Service oder in jeder anderen AOK-Geschäftsstelle, oder fordern Sie ihn einfach per E-Mail an.



Pflegeversicherung

Up

In Deutschland besteht Pflegeversicherungspflicht für alle krankenversicherten Personen. Ziel der Pflegeversicherung ist die soziale Absicherung des Risikos einer Pflegebedürftigkeit, die nach schweren Unfällen, Krankheiten oder im Alter auftreten kann. Die Versicherungspflichtigen werden dort pflegeversichert, wo sie auch krankenversichert sind. Beitragsfrei zur sozialen Pflegeversicherung sind Studierende, die über die Familienversicherung mitversichert sind. Mitglieder der studentischen Krankenversicherung und freiwillig Versicherte sind gegen einen geringen Beitrag pflegeversichert.

Renten- und Arbeitslosenversicherung

Up

Studierende zahlen hierzu normalerweise noch keine Beiträge. Wenn Sie während Ihres Studiums jobben, können unter Umständen Beiträge zur Rentenversicherung fällig werden. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem AOK-Studentenberater in Verbindung zu setzen. Er hilft Ihnen weiter.

Tipp:
Ausbildungszeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahrs, in denen der Versicherte eine Schule (z. B. Realschule, Gymnasium), Fachschule, Fachhochschule, Hochschule oder Universität besucht hat, werden bei der Berechnung der gesetzlichen Rentenansprüche teilweise berücksichtigt.

Der Rentenversicherer berücksichtigt diese Zeiten aber nicht von sich aus. Vielmehr müssen Versicherte ihre Ausbildungszeiten selbst nachweisen. Dies ist mit der Vorlage eines Abschlusszeugnisses oder einer Exmatrikulationsbescheinigung möglich. Nähere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Rentenversicherung.

Unfallversicherung

Up

Als Studierender sind Sie innerhalb der Hochschule und auf dem Weg zwischen Hochschule und Wohnung gesetzlich unfallversichert. Grundsätzlich besteht außerdem bei allen Jobs während des Studiums, in den Semesterferien oder bei einem Praktikum eine Unfallversicherung für Sie über Ihren Arbeitgeber. Sie zahlen keine Beiträge, sondern Ihr Arbeitgeber.
   
 
Seite Drucken - Seite empfehlen - Webmaster - Datenschutz